Proofs erstellen zu lassen ist eigentlich ganz einfach. Erfahrungsgemäß stolpern zahlreiche Kunden aber über die immer gleichen Fehler. Acht Kriterien für ein richtiges und dann auch rechtsverbindliches Proof:
1 Proofen Sie so spät wie möglich im Produktionsprozess
2 Wählen Sie das richtige Proof Profil für Ihre Zwecke aus
3. Wandeln Sie RGB oder LAB Bilder nach CMYK um
4. Benennen Sie Pantone und HKS Farben korrekt
5. Proofen Sie Ihre Daten im Verhältnis 1:1 und nicht kleinskaliert
6. Proofen Sie stets mit UGRA/Fogra Medienkeil 3.0 und richtigem Jobticket
7. Achten Sie bei Ihrem Dienstleister auf aktuelle Proof Software und Hardware
8. Akzeptieren Sie nur echte “Kontrakt-Proofs” nach ISO 12647-7
im Folgenden möchten wir Ihnen diese einzelnen Punkte etwas ausführlicher vorstellen.
Proofen Sie so spät wie möglich im Produktionsprozess
Die optimale Lösung liegt auf der Hand: Senden Sie dieselben Daten zum Proof, die Sie auch in die Druckerei senden. So stellen Sie sicher, dass der Proof wirklich zum Druck passt. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem eine von uns geproofte Anzeige reklamiert wurde, auf der ein Bild eines menschenleeren Ganges in einem Gebäude war: “Der Proof sieht ja farblich ganz anders aus als der Druck”. Nach langer Fehlersuche in Farbräumen und Bildformaten fiel auf: Die Perspektive des geprooften Ganges war etwas unterschiedlich zum tatsächlich gedruckten Gang. Warum? Die Agentur hatte in letzter Minute noch das ursprüngliche – und geproofte – Bild gegen ein etwas anders fotografiertes Bild desselben Ganges getauscht. Dass hier die Farbe nicht mehr stimmen kann, ist sofort klar.
Proofen Sie daher wenn möglich dieselben Daten, die Sie auch in den Druck senden oder stellen Sie sicher, daß Bilder und PDF-Exporteinstellungen für den Proof und den Druck identisch sein.
Wählen Sie das korrekte Proof Profil für Ihre Zwecke aus.
Ein Proof ist nur dann farbverbindlich, wenn er mit dem passenden Proof Profil erstellt wurde. Wer ein Briefpapier proofen möchte, kann nicht nach ISOCoatedV2 proofen. ISOCoatedV2 ist ein Bilderdruckpapier-Proofstandard, während ein Briefpapier immer auf Naturpapier gedruckt wird. Sie sollten stattdessen PSOUncoated als Proofstandard wählen. Ein ISOCoatedV2 Proof wird viel bunter, als das je auf einem Naturpapier gedruckt werden könnte. Und auch für den Zeitungsdruck taugt ISOCoatedV2 nichts, hier benötigen Sie ein ISONewspaper 26v4 oder ähnliches.
Eine Übersicht über alle derzeitigen Proof Profile finden Sie hier.
Wenn der finale Druck und damit das Proof Profil noch nicht feststeht oder kein Druckprofil bekannt ist (z.B. für Roll-Ups etc.) proofen Sie in ISOCoatedV2.
Wandeln Sie RGB oder LAB Bilder nach CMYK um
Der überwiegende Teil aller Proofs wird von PDF-Dateien in X1-a oder X3 erstellt. Agenturen und Grafiker erstellen Ihre Daten entweder in CMYK oder wandeln beim PDF-Export Farbräume wie RGB oder LAB nach CMYK um. Das hat seine Berechtigung:
Moderne RIP Software in Druckereien oder beim Proofdienstleister kann zwar problemlos RGB oder LAB Farben während des Proofs in den CMYK Proof-Farbraum konvertieren. Möglicherweise verwendet aber die Druckerei andere RGB-Profile (z.B. ECI-RGB statt AdobeRGB 1998) oder andere Rendering Intents (z.B. “absolut colorimetrisch” statt “perzeptiv”) für die Farbkonvertierung von RGB/LAB nach CMYK wie Agentur oder Proofhersteller, was natürlich zu einem anderen Farbergebnis führt. Auf der sicheren Seite sind Sie daher immer, wenn Sie alle Daten in CMYK zum Proof liefern. Schmuckfarben sind davon natürlich ausgenommen, sie sollten als zusätzlicher Farbauszug angelegt sein.
Benennen Sie Pantone und HKS Farben korrekt
Für Sie mögen Farbbezeichnungen wie “Das Grün vom letzten Druckauftrag” oder “Kunden-Rot” eindeutige Farbbezeichnungen sein. Das Proof-RIP kann aber solche Farbnamen nicht korrekt interpretieren. Benennen Sie Farben daher eindeutig in “HKS 41 K” und “PANTONE 217 C”. Das funktioniert dann ganz einfach, wenn Sie die Farben in den Adobe Programmen aus den mitgelieferten Pantone und HKS Bibliotheken auswählen. Wichtig ist auch: Für den Drucker ist eine HKS 41 eine HKS 41. Für das RIP ist eine “HKS 41 K” eine gänzliche andere Farbe als eine “HKS 41 N”, eine “PANTONE 217 C” eine andere Farben wie eine “PANTONE 217 U”. Wählen Sie also auch hier je nach Naturpapier oder Bilderdruck die richtige Farbe. Eine “HKS 41″ oder eine “PANTONE 217″ kennt ein professionelles Proof RIP nicht.
Proofen Sie Ihre Daten im Verhältnis 1:1 und nicht kleiner skaliert
Ein Proof ist nur dann aussagekräftig, wenn er in der gleichen Grüße wie der spätere Druck angelegt ist. Warum? Beim Kleinrechnen von Daten werden zum einen Details verschluckt und zum anderen Bildanteile möglicherweise unterschiedlich berechnet. Während ein Hemd mit Karomuster aus Rot und Weiss im DIN A3 Original noch gut unterscheidbare Farben bietet, ist sein auf DIN A6 skalierter Pedant vielleicht nur noch flächig rosa, da durch die Skalierung das Karo zu einer Fläche umgewandelt wird. In diesem Falle ist der Proof sowohl für die Beurteilung vorab als auch für den Druck nutzlos. Proofen Sie daher lieber einen Ausschnitt 1:1 zum späteren Endformat, als das ganze Motiv kleinzurechnen.
Proofen Sie mit UGRA/Fogra Medienkeil 3.0
Ein Proof ist nur dann farb- und rechtsverbindlich, wenn er einen Medienkeil trägt. Zwar ist der alte Medienkeil in der Version 2.2 bei einigen Dienstleistern noch Standard, aber bereits seit 8 Jahren ist der Medienkeil in der Version 3.0 veröffentlicht. Wer also noch den 2er Medienkeil prooft, hat vermutlich seit 2008 seine Proof Software nicht mehr aktualisiert. Meiden Sie diese Dienstleister. Wenn Sie den Medienkeil zudem mit einem Prüfprotokoll versehen lassen können Sie und die Druckerei auf den ersten Blick erkennen, daß die geprooften Daten innerhalb der Toleranzen der ISO Norm sind.
Einen aktuellen UGRA/Fogra Medienkeil CMYK V3.0 mit Prüfprotokoll sehen Sie hier:
Achten Sie auf ein korrektes Job-Ticket
Gemäß ISO 12647-7 muss jeder Proof ein Jobticket mit mindestens folgenden Anforderungen “einfach und verständlich” enthalten:
- Bezeichnung des Drucksystems (Drucker, Software)
- Bezeich nung der Farbmittel (Tinten)
- Bezeichnung des verwendeten Substrates
- Kennzeichnung der zu simulierenden Druckbedingung
- Datum und Uhrzeit der Proof Erstellung
- Datum und Uhrzeit der letzten Kalibrierung
- Die benutzten Farbprofile, mindestens aber des verwendeten Simulationsprofiles und des Rendering Intents für die Simulation
Nicht weniger, aber auch nicht unbedingt mehr müssen auf dem Proof aufgedruckt sein.
Achten Sie bei Ihrem Dienstleister auf aktuelle Proof Software und Hardware
Wir kennen leider Dienstleister, die seit über 10 Jahren ihre Proof Systeme nicht mehr kalibriert haben. Auch die Proof Software dort ist noch Stand 2003. Daß hier keine Proofs nach ISO 12647-7 mehr produziert werden können, liegt auf der Hand. Zwar verkaufen solche Unternehmen Proofs, produziert wird aber lediglich buntes Papier. Achten Sie also darauf, daß Ihr Proof Dienstleister aktuellste Software und Hardware verwendet. Gerade bei der Simulation von HKS und Pantone Farben bringt jede neue Hardware und neue Software sichtbare Verbesserungen. Und auch moderne PDF-Formate wie PDF X-4 können auf alten RIPs nicht korrekt verarbeitet werden.
Akzeptieren Sie nur echte “Kontrakt-Proofs” nach ISO 12647-7
Die ISO Norm ist unmissverständlich:
ISO 12647-7 = “Contract Proof”
ISO 12648-8 = “Validation Print”
Dennoch kennt die Phantasie mancher Dienstleister keine Grenzen: ISO Raster Proofs, Schwabenproofs … dahinter verbirgt sich meist ein “Validation Print” nach ISO 12647-8. Das klingt auf den ersten Blick nur nach einer Acht statt einer Sieben hinter der ISO 12647, aber: Diese sogenannten “Proofs” sind tatsächlich nur “Prints” und NICHT farb- und rechtsverbindlich, da für -8 höhere Toleranzen gelten als für -7! Bevor Sie also die ganz preiswerten “Möchtegern-Proofs” mancher Dienstleister bestellen sollten Sie überlegen, ob Sie nicht für ein wenig mehr Geld einen wirklich farb- und rechtsverbindlichen “Kontrakt Proof” nach ISO 12647-7 bestellen. “Kontrakt” steht für “Contract”, also “Vertrag” zwischen Proof und Druckerei. Fogra und ISO haben gut daran getan, nur ein Produkt “Proof” zu nennen, und das andere eben nur “Print”. Lassen Sie sich also bitte nicht einen “Print” für einen “Proof” verkaufen. Der eine ist farb- und rechtsverbindlich, der andere nicht.