Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen 
sowie Angebote und Verkauf, Installationen und andere Dienstleistungen und ergänzend für die Lieferung von Reprofilmen:

Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abweichungen des Bestellers sind rechtsunwirksam sofern sie nicht schriftlich von CM Partner bestätigt worden sind.

Lieferung und Leistung, Versand und Gefahrübergang

Die mündlichen und schriftlichen Angebote von CM Partner sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CM Partner, spätestens durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
 Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
 Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. CM Partner übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind. Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (=Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
 Die von CM Partner angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die die Ware das Lager / Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware Versandbereit gemeldet ist.
 Sollte CM Partner in Lieferverzug kommen und hat eine vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
 Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen die CM Partner die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eingetreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der CM Partner verlassen hat.

Installationsbedingungen

Bei Softwareinstallationen auf kundenseitig gestellten Computer- und Druckersystemen übernehmt CM Partner keine Haftung für die Funktion des installierten Softwarepakets. Es kann auch keine Haftung für das kundenseits gestellte Computersystem übernommen werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines aktuellen Backups des zur Installation bestimmten Systems, da nicht ausgeschloßen werden kann, dass nach Einrichten des Systems Fehler auftreten können. Linearisierung und Profilierung von kundenseits gestellten Bedruckstoffen und auf kundenseits gestellten Druckersystemen können nur nach Aufwand und ohne Machbarkeitsgarantie erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Haftung für von uns gelieferte Systeme übernehmen können. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

Terminvereinbarungen

Sofern nichts anderes in den individuellen Angeboten vermerkt ist, gelten für Stornierungen von Serviceterminen folgende Regelungen: Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis zwei Wochen vor dem schriftlich bestätigten Termin kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als 2 Wochen vor Beginn, fallen 50 % der Servicegebühren an. Der Vertragspartner hat aber einmalig die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Servicetermin zu vereinbaren und zu realisieren. Erfolgt eine Stornierung weniger als 1 Woche vor vereinbartem Termin, fallen 100 % der Servicegebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Servicetermin zu vereinbaren und zu realisieren. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren des stornierten Servicetermins in Rechnung gestellt. Bei Absage ab 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag werden 100 % der Servicegebühren erhoben. Weiterhin trägt der Vertragspartner alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An- und Abreise sowie Unterkunft des Servicepersonals anfallen. Terminverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aus anderen wichtigen Gründen, Verkehrsbehinderungen, Krankheitsfall sowie auf Grund von Ereignissen die CM Partner die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Es wird dann ein Ersatztermin innerhalb angemessener Frist in Absprache mit dem Abtraggeber zur Verfügung gestellt.

 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind grundsätzlich als Vorkasse zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evtl. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Ansprüchen aus Sachmangelhaftung, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen kann CM Partner sofort vom Liefervertrag ohne eine besondere vorherige Ankündigung zurücktreten.
 In diesem Fall werden sämtliche Forderungen der CM Partner gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
 Gleiches gilt wenn CM Partner andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Sollte CM Partner weiter an dem Vertrag festhalten ist sie berechtigt Vorauszahlungen, Bankbürgschaften sowie Sicherheitsleistungen zu verlangen. CM Partner steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Dem im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinen berechnet, des weiteren trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
 CM Partner ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

CM Partner behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen oder evtl. noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
 Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
 Bei Zahlungsverzug – insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften – ist CM-Partner ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung von CM-Partner die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an CM-Partner zurückzusenden.
 Sollte der Wert der einbehaltenen Sicherheitsleistungen 25% übersteigen, so wird die CM Partner auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
 Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an CM Partner abgetreten.

Sachmangelhaftung

Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, d.h. eine natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung, mit Ausnahme des Schadensumfangs, der ausdrücklich auf die gelieferte Sache beschränkt wird. Auch wird eine Haftung von CM-Partner ausdrücklich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. 
Ansonsten gilt dass CM-Partner für die von ihr gelieferten Produkte eine Sachmangelhaftung von 6 Monaten übernimmt. Der Käufer hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle eines Mangels ist CM Partner berechtigt nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte CM-Partner eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. 
Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät oder Teil mit vollständigem Zubehör (sowie allen Seriennummernaufklebern) und in der Originalverpackung auf eigene Kosten und Gefahr der CM Partner zuzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder eine Nachbesserung, Wandelung oder Minderung verlangen.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von CM Partner vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen. so entfällt jegliche Sachmangelhaftung. Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten. Verkauft der Käufer die von CM Partner gelieferten Gegenstande an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen Sachmangelhaftungsansprüche auf CM Partner zu verweisen.
 Die Kaufleute betreffenden §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder die Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch CM Partner auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
 Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn die Berechtigung wurde von CM Partner schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
 Schadensersatzansprüche werden – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Ansonsten haftet CM Partner nur wenn ihr (ihren Erfüllungsgehilfen) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.



Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Fürth, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist.
 Für den Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und CM-Partner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internationalen Warenverkauf von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CM Partner rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit vereinbaren die Vertragspartner die Regelung als gültig anzusehen, die der rechtsunwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.

Stand 10/2013 – Colormanagement Partner – Eduard Wysocki – Sommerstr. 7 – 90762 Fürth